Abklärungen und Therapien erfolgen auf ärztliche Verordnung und werden von der Krankenkasse oder von dem AJB finanziert.
Alle Logopädinnen verfügen über eine Krankenkassenzulassung und/oder AJB-Zulassung.
Die Abklärung und Behandlung von entwicklungsbedingten sprachlichen Schwierigkeiten (z.B. Dylexie, Aussprache) bei Erwachsenen sind keine Pflichtleistung der Grundversicherung und müssen selbst bezahlt werden.