Abklärungen und Therapien erfolgen auf ärztliche Verordnung und werden von der Krankenkasse oder von dem AJB finanziert.

Alle Logopädinnen verfügen über eine Krankenkassenzulassung und/oder AJB-Zulassung.

Die Abklärung und Behandlung von entwicklungsbedingten sprachlichen Schwierigkeiten (z.B. Dylexie, Aussprache) bei Erwachsenen sind keine Pflichtleistung der Grundversicherung und müssen selbst bezahlt werden.

 

für Zuweiser: Verordungsformular für Krankenkassen